Dazu eine Hülle
Seit dem 01.01.2002 haftet ein Verkäufer grundsätzlich bei Neuwaren zwei Jahre lang für Sachmängel und ein Jahr bei Gebrauchtwaren. Dies steht oft in keiner vernünftigen Relation zum erzielten Verkaufspreis. Als Privatmann kann man im Rahmen der Vertragsfreiheit seine Gewährleistungspflicht ausschließen und haftet dann nicht mehr gemäß § 437 BGB. Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von jeglicher Gewährleistung, Garantie, Produkt- oder Sachmängelleistung, Rücknahme oder Umtausch sowie Kaufpreisminderung und schließe diese für meinen Verkauf im Zusammenhang mit Ebay aus (Begründung: privater Verkauf aus privatem Besitz, kein gewerblicher Händler). Für Transportschäden und Verlust der Ware beim Versand übernehme ich keine Haftung.
Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung. Die Haftung auf Schadensersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt davon unberührt.
Bieten Sie bitte nicht, wenn Sie mit diesen Regelungen nicht einverstanden sind.
Markennamen werden nur genannt, da er evtl. Bestandteil des Artikels ist und dessen Qualität kennzeichnet oder das Produkt beschreibt.