LED Beleuchteter Kühlergrill Ringe (270×95mm) – Premium Weiß
Verleihen Sie Ihrem Fahrzeug einen unverwechselbaren und modernen Look. Dieses beleuchtete Frontemblem kombiniert edle Chrom-Optik am Tag mit einer eleganten, reinweißen LED-Signatur bei Nacht. Exakt abgestimmt auf die Geometrie der Original-Grills für eine harmonische und passgenaue Integration.
🌟 HIGHLIGHTS & PRODUKTMERKMALE
Premium Lichtdesign: Homogene, reinweiße LED-Ausleuchtung ohne sichtbare einzelnen LED-Punkte für ein futuristisches Erscheinungsbild.
Edles Finish: Hochwertig verchromte Oberfläche (Silber-Hochglanz) – tagsüber absolut unauffällig und passend zum Seriendesign.
Wetterfestes Gehäuse: Gefertigt aus robustem ABS-Kunststoff, vollversiegelt und resistent gegen Steinschläge, Waschanlagen und extreme Witterung.
Präzise Maße: Perfekte Dimensionierung von 270mm × 95mm für einen nahtlosen Austausch.
🛠️ TECHNISCHE DATEN
| Merkmal | Spezifikation |
| Abmessungen | 270 mm × 95 mm |
| Farbe (Ausgeschaltet) | Silber / Chrom-Finish |
| Leuchtfarbe | Kristallweiß (LED) |
| Material | Hochwertiger ABS-Kunststoff + LED-Platine |
| Anschluss | 12V Bordnetz |
🚗 KOMPATIBILITÄTSLISTE (Passend für)
Bitte gleichen Sie vor dem Kauf die Maße (270×95mm) mit Ihrem aktuellen Frontemblem ab. Passend für folgende Modelle:
A3 / S3 / RS3 (Typ 8P) —— Baujahre 2003–2012
A4 (Typ B7) —— Baujahre 2005–2008
A4 (Typ B8 vor Facelift) —— Baujahre 2008–2011
A5 (Typ B8) —— Baujahre 2007–2015
A6 (Typ C6) —— Baujahre 2006–2011
⚠️ RECHTLICHER HINWEIS & STVZO-KONFORMITÄT
Wichtiger Hinweis zur Straßenzulassung:
Gemäß der deutschen Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie den geltenden ECE-Regelungen ist eine aktive, nach vorne wirkende Zusatzbeleuchtung im öffentlichen Straßenverkehr im Bereich der StVZO grundsätzlich nicht zulässig (sofern nicht explizit als Scheinwerfer/Begrenzungsleuchte homologiert).
Dieses Produkt verfügt über kein E-Prüfzeichen / keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Der Betrieb ist daher nur für Show-Zwecke, Tuning-Treffen, Messen oder auf Privatgelände gestattet. Die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr erfolgt auf eigene Verantwortung.









